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Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Aber ich muss noch einmal auf die Befristung bei den Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis zurückkommen:

Ist es in Ordnung, von Amts wegen eine Befristung bis zum Ablauf der AE vorzunehmen?

Ich geh jetzt erst mal Energie für den restlichen Tag einwerfen!    

Mahlzeit!
Werner Kneip



Gepostet am 21.03.2006 um 12:21 von:
Benutzer: Kneip
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