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 verwirrt   Hallo aus Kleve,

Gem. § 14 GewO ist die Rechtsformänderung erneut anzuzeigen.

Gilt dies auch wenn ein Einzelunternehmer sich beim Handelsregister eintragen läßt und dann den Firmennamen ....... E.K. trägt ???  verwirrt  

Ist dieses E.K. überhaupt eine neue oder andere Rechtsform ???


Bitte dringen um Vorschläge derer die mehr wissen......  Augen rollen  


MfG
v.d.Loo



Gepostet am 20.07.2005 um 15:07 von:
Benutzer: van de Loo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=340#post340


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