Forum-Gewerberecht

» Strohmänner und Frauen «

    Strohmannermittler.

Die zuständigen Behörden können etwas unternehmen, wenn das Strohmann/frau-verhältnis nachgewiesen werden kann. Hierzu sind Tatsachen, keine Vermutungen, erforderlich.

Wenn die Tatsachen ausreichen, die Sachlage zu beweisen, diese Beweise der zuständigen Behörde vorlegen. Da die Behördenorganisation in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird, können hier keine allgemeingültigen Hinweise gegeben werden.

   



Gepostet am 18.03.2009 um 14:41 von:
Benutzer: Ingolstadt
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