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Pressemitteilung des BMJ vom 17. März 2009
Quelle: [URL]http://www.bmj.bund.de[/URL]
[QUOTE][B]Redaktionsstab Rechtssprache sorgt für verständlichere Gesetze[/B]
Im Bundesministerium der Justiz nimmt zum 1. April 2009 der Redaktionsstab Rechtssprache seine Arbeit auf. Sprachwissenschaftler werden künftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bundesministerien bei der Formulierung von Rechtsvorschriften fachkundig beraten. Damit wird das vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache begonnene Pilotprojekt "Verständliche Gesetze" fortgeführt und ausgeweitet.
"Die Sprachberatung im Modellprojekt "Verständliche Gesetze" war ein voller Erfolg. Das Projekt hat bewiesen, dass Gesetze selbst bei engen Zeitvorgaben sehr viel besser formuliert werden können, wenn sprachwissenschaftlicher Sachverstand - fachlich und juristisch neutral - herangezogen wird. Ich denke hierbei zum Beispiel an das neue Versorgungsausgleichsgesetz und das neue Wohngeldgesetz", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. "Natürlich enthalten die Gesetze auch künftig viel Fachsprachliches, das ist weitgehend unvermeidlich. Kein Laie wird je nach einem Blick in das Bundesgesetzblatt einen Prozess führen können. Aber gerade dort, wo das Recht vom Bürger ein bestimmtes Verhalten verlangt, sollten die Vorschriften doch so verständlich wie möglich sein."
Das erfolgreiche Pilotprojekt wird deshalb jetzt in größerem Rahmen fortgeführt: Das Bundesministerium der Justiz stellt zwei Sprachwissenschaftlerinnen bzw. Sprachwissenschaftler ein. Sie werden von einer mindestens sechsköpfigen externen Sprachberatungsgruppe unterstützt. Dieser neue "Redaktionsstab Rechtssprache" beim Bundesministerium der Justiz soll von allen Bundesministerien möglichst frühzeitig einbezogen werden, wenn Gesetze entworfen werden. Spätestens im Rahmen der Prüfung der Rechtssystematik und der rechtsförmlichen Einheitlichkeit durch das Bundesministerium der Justiz wird der Redaktionsstab bei allen wichtigen Gesetzgebungsvorhaben auf die Verständlichkeit achten.
Der Redaktionsstab Rechtssprache soll die Gesetzestexte analysieren und Vorschläge unterbreiten, wie sie verständlicher gefasst werden können. Oft werden durch eine Außensicht bislang unentdeckte inhaltliche Probleme eines Entwurfs offenbar. Die zuständigen Fachleute müssen sich dann mit den Juristen und den Sprachberatern gemeinsam auf eine treffende Formulierung verständigen, die sowohl fachlich und juristisch einwandfrei als auch sprachlich richtig und verständlich ist.
In der öffentlichen Ausschreibung für die Sprachberatungsleistungen hat die Gesellschaft für deutsche Sprache mit ihrem Konzept für die künftige Sprachberatung den Zuschlag erhalten und wird den Redaktionsstab Rechtssprache stellen. Sie hat mit ihrem Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag seit mehr als 40 Jahren Erfahrung mit der sprachlichen Prüfung und Bearbeitung von Gesetzentwürfen gesammelt. Eine wesentliche Erkenntnis ihrer Arbeit ist, dass Sprachberatung einsetzen muss, solange ein Gesetzentwurf noch veränderbar ist - das heißt möglichst frühzeitig und nicht erst kurz vor Einbringung in den Bundestag.[/QUOTE]
Gepostet am 17.03.2009 um 18:38 von:
Benutzer: Puz_zle
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