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Hallo nach Cloppenburg,

vielen Dank für die Info. Ich werde mir das Urteil mal besorgen. Vielleicht werde ich schlauer dadurch.
Problematisch ist halt vorliegend, dass das Schiff mittlerweile überwiegend fährt und weniger als die Hälfte der Zeit am Ufer liegt.

Grüße aus Bonn.



Gepostet am 20.07.2005 um 13:12 von:
Benutzer: Ulrich Erken
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=339#post339


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