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 Moin    Moin   aus Thüringen,

[quote][i]Original von Bernd100[/i]
Eine Prostituierte, die ihrer Tätigkeit in einer Privatwohnung nachgeht, müsse man als Freiberuflerin betrachten und daher gleich behandeln wie andere Freiberufler, wie z.B. Architekten oder Rechtsanwälte. Und da Freiberufler ihrer Tätigkeit in einer Privatwohnung in einem reinen Wohngebiet nachgehen dürfen, müsse dieses Recht auch für besagte Damen gelten[/quote]
Dies sieht z. B. das VG Arnsberg - Urteil vom 18.08.2008, Az.: 14 K 2180/07 - anders:
[QUOTE]Die Klägerin berufe sich zu Unrecht darauf, dass die Prostitution zu den freiberuflichen Tätigkeiten zähle. Solche Tätigkeiten beruhten regelmäßig auf bestimmten, durch eine entsprechende Ausbildung erworbenen individuellen geistigen Fähigkeiten oder auf besonderen künstlerischen oder schöpferischen Begabungen. Bei der Prostitution stehe aber die bloße Vermarktung des Körpers im Vordergrund.[/QUOTE]
Quelle / PM des VG > [URL]http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2008/26
_080926/index.php[/URL]
Urteil im Volltext > [URL=http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2008/14_K_2180_07urtei
l20080818.html]   [/URL]


Unabhängig der baunutzungsrechtlichen Beurteilung und evtl. bestehender Sperrgebietsregelungen (generelles Verbot der Prostitution), könnten auch privatrechtliche Unterlassungsansprüche der Miteigentümer/Nachbarn der Wohnanlage bestehen. Siehe z. B. Pressemeldung zum Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 30.1.2009, Aktenzeichen 3 W 182/08: „Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution nicht geduldet werden“ > [URL=http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/634/634b82df-d698-11d4-a73d-005004
5687ab,e2d20221-b80f-5f11-b9b7-79177fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-00000
0000042] Lesen  [/URL] oder Beschluss des OLG Frankfurt aM vom 05.03.2002, Az.: 20 W 508/01 > [URL=http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/8866C8C880
FB2E2DC1256D7C003D77F5?Opendocument]   [/URL]



Gepostet am 14.03.2009 um 13:11 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33893#post33893


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