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Hallo und nochmals  Moin   aus Cloppenburg!

Das VG Düsseldorf hat sich wohl schon einmal mit diesem Thema beschäftigt, wenn es hierbei auch um ein Schiff ging, welches offensichtlich längere Zeit am Kai lag. (Ortsfeste Anlage?? = Baurecht??)

Das Gericht sagt in seiner Pressemitteilung: "Es sei auch ohne weiteres erkenn- und voneinander abgrenzbar, wann ein Schiff fest vor Anker liege und wann es zu einer der zielgerichteten Beförderung von Personen dienenden Fahrt an.- bzw. ablegt", was u. U. doch dafür sprechen könnte, dass ein Schiff, welches nur für Partys gedacht ist, eine Erlaubnis benötigt. Vielleicht hat das Gericht ja noch weitere Ausführungen in der Begründung gemacht, was leider aus dem Pressetext nicht hervorgeht.

Hier ist der Link dazu: [URL]http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressem/2004/p0401122.htm[/URL
] .



Gepostet am 20.07.2005 um 12:51 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=338#post338


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