Forum-Gewerberecht

» Partyschiff und Gaststättengesetz «

Hallo, alle zusammen!

Bisher ist ein derartiges Problem bei uns zwar nicht aufgetreten, es ist allerdings nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Bergbausanierung und Flutung der Tagebaurestlöcher zu einer Seenlandschaft auch hier mal die sog. Party-Schiffe auftauchen. Deshalb habe ich mal in unserem Kommentar nachgesehen (Aßfalg/Lehle/Rapp/Schwab, Aktuelles Gaststättenrecht).
In Rz. 2 zu § 25 wird hier die Auffassung vertreten, dass der Wortlaut "...anlässlich der Beförderung von Personen..." entscheidende Bedeutung hat. Es sollten nur Personenbeförderungen mit [B]Transportcharakter und Bordverpflegung[/B] von den Vorschriften des GastG befreit sein.

Die alte Geschichte, 2 Juristen und 4 Meinungen  Augenzwinkern  .

Es sieht so aus, dass der vorliegende Fall von Koll. Erken im Falle einer gaststättenrechtlichen Behandlung (also mit Erlaubnis) sicher vor dem VG entschieden werden muss.



Gepostet am 20.07.2005 um 11:01 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=337#post337


Beitrags-Print by Breuer76