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Bernd100
Sie sollten sich mal mit dem zuständigen Bauordnungsamt im Verbindung setzen. Im reinen Wohngebieten wird meines Wissens ein hoher Maßstab angelegt, wenn es darum geht, Wohraum zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
Gepostet am 06.03.2009 um 15:32 von:
Benutzer: Abraham
Der Original-Beitrag :
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