Forum-Gewerberecht

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[B]@alfi1950[/B]

da hast Du einen sehr polarisierenden thread eröffnet!

Auf der einen Seite die [B]Aufsteller [/B]die durch Transparenz und nachweisbarer Überprüfbarkeit den Spieler schützen wollen und darüber auch ihre wirtschaftliche Zukunft und auf der anderen Seite die [B]Herstelleraufsteller [/B]die sich ihre „individuellen Möglichkeiten“ und somit einen möglichen Wettbewerbsvorteil auch weiterhin sichern wollen.

Da brauchte man wirklich nicht lange auf die ganz bestimmten User zu warten, die da ständig versuchen eine Diskussion darüber loszubrechen [B]wer was [/B]geschrieben hat, anstatt darüber zu Diskutieren, [B]was warum wann[/B] geschrieben wurde.

 geschockt   Der Versuch [B]Ursache und Wirkung [/B]zu vertauschen wiederholt sich ständig!

Die Möglichkeit einer Wettbewerbsbenachteiligung ist solange offenkundig bis sichergestellt ist, dass Automatenaufstellern die gleichzeitig auch Gerätehersteller sind, keine Extrawürste mit Bundessiegel gebraten werden.

[B]Hierbei geht es doch einzig und allein um die nachprüfbare Sicherstellung, dass alle Geräte von allen Aufstellern bzgl. des Gewinn-/Verlust-Verhältnis völlig identisch betrieben werden. [/B]

 wut   Wenn bei mir das Gerät XX vom Herstelleraufsteller YY innerhalb von 6 Monaten eine durchschnittliche Kasse von z.B. 9,80 EUR pro Betriebsstunde hat, wer oder was garantiert mir, dass das gleiche Gerät XX aus derselben Baureihe in den Industriespielhallen des Herstelleraufstellers YY innerhalb von 6 Monaten [B]nicht [/B]z.B. 19,-- EUR oder 33,-- EUR oder sogar 45 EUR pro Betriebsstunde eingespielt hat?  verwirrt  

 wut   Warum muss ich nach einer Geräteprüfung nach § 7 SpielV bei einigen Herstelleraufstellern einen „Freischaltcode“ abrufen, wo doch ein Herstelleraufsteller bei einer Geräteprüfung nach § 7 SpielV an seinem eigenen Geräte [B]an sich selbst [/B]solch einen „Freischaltcode“ raus gibt? Wer soll hier durch was oder wen geschützt werden. Wenn es hierbei um ernst gemeinten Schutz gehen sollte, dann dürfte es diesen „Freischaltcode“ nur von einer wirklich unabhängigen Stelle geben und zwar für Herstelleraufsteller genauso wie für Aufsteller!

Mal abgesehen von den Möglichkeiten durch Fernsteuerung und Chipkarten, sollten das Beispiele der Wettbewerbsvorteile sein, die sich die Herstelleraufsteller auch durch ihre Auftritte hier im Forum  großes Grinsen   weiterhin sichern wollen?

[B]Alfi1950,[/B]
Du hast Recht, es bewegt sich etwas und demnach wie hier mit Dreck geworfen wird, haben es die Herstelleraufsteller und die PTB diesmal nicht unter Kontrolle



Gepostet am 28.02.2009 um 12:58 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33431#post33431


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