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Hallo Meike,

vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgdrückt, es ging mir um folgenden Satz:

[QUOTE]Aus meiner Sicht kann nur so die Möglichkeit einer Wettbewerbsbenachteiligung der Automatenaufsteller gegenüber den Automatenaufstellern die gleichzeitig auch Gerätehersteller sind, eingeschränkt werden.[/QUOTE]

Solche Art von angeblichen Einschränkungen heben meines Erachtens keine Wettbewerbsbenachteilungen aus, sondern sind reine Willkür. Schließlich dürfen Autohersteller ihre Autos aus selbst vermarkten. Nur weil einige wenige Befindlichkeiten haben, soll hier der freie Markt eingeschränkt werden. Ich finde, solange der Staat Anbieter von Glücksspiel ist und sich zudem auch noch selbst die Gesetze diesbezüglich zurechtschustert, sollte man mit solchen Forderungen zurückhaltet sein.



Gepostet am 28.02.2009 um 09:49 von:
Benutzer: Rosewood
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