Forum-Gewerberecht

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Hallo Rosewood,

könntest Du bitte erläutern, was Du gemeint hast mit:

"das man aus Eigeninteresse mal eben die Gewerbefreiheit einschränken will und
dabei die Verhältnismäßigkeit außer Acht lässt"

- Wessen Gewerbefreiheit würde durch was, wie eingeschränkt?
- Welche Güterabwägung meinst Du beim außer Acht lassen der Verhältnismäßigkeit?

Zur Einschränkung der Gewerbefreiheit siehe
[URL]http://www.rechtslexikon-online.de/Gewerbefreiheit.html[/URL]

Die Gewerbeordnung ist ein Verbraucherschutzgesetz und daraus abgeleitet die SpielV hier speziell
ein "Schutzgesetz" im Bereich des Spielwesens.

Da der Bereich des Spielwesens komplett unter einem Erlaubnisvorbehalt steht, solltest Du vielleicht
konkretisieren was Du genau meinst.

Die Satzbausteine, die Du verwendet hast, hatte ich in den letzten Jahren von einem sehr speziellen
Personenkreis mehrfach gehört.
Jedesmal wenn Missstände dargelegt wurden und Lösungsansätze besprochen wurden, kamen
"Deine" Satzbausteine, wie ein Rettungsanker,um Lösungsansätze nicht weiter verfolgen zu müssen.

Immer wenn ich konkret nachfragte, was denn gemeint sei, worauf man sich beziehen würde,
gerieten die Gespräche ins Stocken.

Ich bin sehr gespannt auf Deine Antwort

Gruß
Meike



Gepostet am 28.02.2009 um 05:20 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33421#post33421


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