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Hallo, schönen Dank für diese ersten Antworten, die meine Auffassung bestärken, dass das Thema nicht ganz so eindeutig geregelt iist.

Herr Wiesemeier: das Schiff ist als Fahrgastschiff beim Schifffahrtsamt registriert. Nur bin ich bisher davon ausgegangen, dass es bei der Bewertung auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt, so dass ich zunächst, bei nur sehr geringfügiger Fahrt anlässlich der Parties von einer überwiegenden Partynutzung ausging, jetzt aber, bei überwiegender "Bewegung" des Schiffes, von einer Betätigung als, wenn auch störendes, Fahrgastschiff ohne gaststättenrechtliche Ahndungsmöglichkeiten.
Ich werde also weiter überlegen, vielleicht mit Hilfe der ein oder anderen "Fremdidee"...!

Grüße,
Ulrich Erken.



Gepostet am 20.07.2005 um 09:21 von:
Benutzer: Ulrich Erken
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