Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Max Müller[/i]

Prima,

der Sinn für Humor ist jedenfalls hier im Forum bei einigen Usern noch nicht verlorengegangen!  Augenzwinkern  

Bei der Gelegenheit möchte ich auf folgende Schilder hinweisen, welche in Spielhallen, so oder in ähnlicher Form, in letzter Zeit immer öfter auftauchen.

Zwischen den Zweiergruppen der GGSG :

„Wir bitten unsere lieben Gäste aus Gründen des Spielerschutzes nicht mehr als zwei Geräte gleichzeitig zu bespielen!"

Könnte man wieder eine Diskussion lostreten, wenn nicht in den gleichen Hallen auch darauf geachtet würde und folgender Hinweis an den Internetterminals angebracht wäre:

„Unsere Internetterminals sind auf höchste Sicherheitsstufe eingestellt.
Deshalb werden viele Seiten überhaupt nicht oder nur unvollständig angezeigt!
Deshalb ist die Benutzung kostenfrei, allerdings auf 30 Minuten pro Gast beschränkt!"

Geht doch, oder!  smile  [/quote]

Solche Hinweise finde ich gut !

Die Mehrfachbespielung kann natürlich auch ganz einfach beendet werden:

Wegfall der Automatikfunktion. Jedes Spiel muß einzeln gestartet werden.
Bei den heutigen Ereignisgeschwindigkeiten von 2,5 - 3 Sekunden wäre eine Mehrfachbespielung durch den Spieler nicht mehr zu leisten.

Grüße

PS.
@Max Müller
Ich habe mich "abgerollt".  Applaus  



Gepostet am 27.02.2009 um 12:58 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33368#post33368


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