Forum-Gewerberecht

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Hallo nochmal,

falls es jemanden interessiert: Ich habe da etwas Interessantes gefunden, was Gewerbeanmeldungen von Prostituierten betrifft und zwar steht das in einer Broschüre des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen e. V., unterstützt durch das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Da heißt es bezüglich Gaststätten- und Gewerberecht:


"...Danach bedürfen in allen 16 Bundesländern die als
selbstständig tätigen Prostituierten und Callboys keiner
Gewerbeanmeldung. Ihre Tätigkeit wird nicht als Gewerbe
eingestuft. Damit erübrigt sich für alle selbstständigen
Prostituierten der Gang zum Gewerbe- oder Wirtschafts-amt;
auch eine Reisegewerbekarte ist nicht erforderlich."

Aber das jetzt nur mal so am Rande.



Gepostet am 26.02.2009 um 15:42 von:
Benutzer: Linda_H.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33312#post33312


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