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Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten.

Ob die Dame ihr Gewerbe angemeldet hat, kann ich im Moment nicht sagen, da müßte ich mal nachfragen.

Wenn es sich aber bei der beschriebenen Tätigkeit um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung handelt, wie läßt es sich dann erklären, daß der Bürgermeister in dem von mir erwähnten Fernsehbeitrag sagte, er könne nichts dagegen machen? Ich vermute doch mal, daß er die Rechtslage genau geprüft hat und die besagte Nutzung einfach verboten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre.

Gruß
Linda Held



Gepostet am 25.02.2009 um 11:27 von:
Benutzer: Linda_H.
Der Original-Beitrag :
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