Forum-Gewerberecht

» Prostitution im Wohnmobil «

Grüß Gott zusammen,

ich besitze ein Wohnmobil, das meist unnütz herumsteht und Geld kostet. Nun hätte ich die Möglichkeit, das WoMo gelegentlich für ein paar Tage an eine Dame aus der Rotlichtbranche zu vermieten, die sich damit außerhalb geschlossener Ortschaften auf Parkplätzen an vielbefahrenen Landstraßen aufstellen möchte, um dort ihre Dienste anzubieten. Zwar wäre mir diese Art der Nutzung nicht so besonders angenehm, scheint aber im Moment die einzige Möglichkeit zu sein, damit regelmäßig ein paar Euro hereinkämen.

Ich stelle mir nun die Frage, ob so eine Nutzung überhaupt so ohne weiteres erlaubt ist oder ob ich da als Besitzerin eventuell Ärger mit irgendwelchen Behörden bekäme. Eigentlich würde ich vermuten, dass man so etwas nicht so ohne weiteres machen darf, hätte ich nicht vor einiger Zeit in einem Fernsehmagazin einen Beitrag gesehen, in dem es um genau dieses Thema ging: Dort hatten sich gleich mehrere Damen mit ihren Wohnmobilen auf einem Parkplatz niedergelassen. Der Bürgermeister der betreffenden Gemeinde meinte dazu im Interview, es würde sich eben um einen öffentlichen Parkplatz handeln, auf dem jeder parken dürfe, also auch diese Damen (Anmerkung von mir: Daß sie dort parken dürfen ist klar, aber dürfen sie auch ihr Gewerbe dort einfach so ausüben?).

Der Bürgermeister sagte aber dann noch wörtlich: „Es gefällt uns zwar nicht, was da läuft, aber wir können nichts dagegen machen“. Das erstaunt mich dann doch ziemlich. Liegt es vielleicht daran, dass Prostitution gar nicht als Gewerbe anerkannt ist, wie ich an anderer Stelle in diesem Forum nachlesen konnte, die Frauen also somit kein Gewerbe ausüben und somit auch keine Genehmigung brauchen? Oder liegt es daran, dass sie ja in ihrem Wohnmobil tätig werden und nicht direkt auf dem Parkplatz? Also praktisch: Ein Fahrzeug verlassen und auf dem Parkplatz einen Gemüsestand aufbauen, um dort Gemüse zu verkaufen: Verboten. Im Fahrzeug drin bleiben und dort irgend eine Tätigkeit ausüben: Erlaubt. So wie beispielsweise ein Autor, der im Wohnmobil am Laptop sitzt und dort arbeitet. Der braucht ja dafür auch keine Genehmigung.

Wäre schön, wenn mir jemand die Rechtslage erläutern könnte.

Liebe Grüße
Linda Held



Gepostet am 24.02.2009 um 14:49 von:
Benutzer: Linda_H.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33210#post33210


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