Forum-Gewerberecht

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Hallo,

wo sich das nächtsgelegene Rathaus befindet werden Sie ja sicher wissen. Wenden Sie sich doch dorthin.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle den Zeigefinger heben:  Zeigefinger   Ein dem Grunde nach zulassungspflichtiges Reisegewerbe über eine Reisegewerbekarte zu betreiben, bedeutet eine berufliche Existenz auf Sand zu bauen. Wann immer ein Kunde an Sie herantritt und ihnen einen Auftrag von sich aus erteilt, handeln Sie ordnungswidrig, Verstoßen gegen die Handwerksordnung oder sogar gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Behörde könnte Ihnen sogar ein Werbeverbot als Nebenbestimmung auferlegen, Sie müssten Ihren Beruf im "Geheimen" ausüben. Das ist kein Zustand und das hat auch keine Zukunft.

Ergo:
Versuchen Sie die Meisterprüfung abzulegen. Nur dann bauen Sie auf festeren Grund. Eventuell können Sie gefördert werden unter dem Stichwort "Meister-BAföG". Zuständig wäre Ihr Amt für Ausbildungsförderung.

Wohlmeinende Grüße aus Hessen



Gepostet am 18.02.2009 um 15:54 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33065#post33065


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