Forum-Gewerberecht

» Niederländische Reisegewerbekarte «

 Moin  
Generell ist die Wohnsitzgemeinde zuständig, wohnt besagter Ausländer nicht innerhalb unseres schönen Landes, dann kann er sich tatsächlich eine Stadt/Gemeinde (hier teilweise auch die Landkreise) aussuchen.



Gepostet am 16.03.2006 um 11:24 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3303#post3303


Beitrags-Print by Breuer76