Forum-Gewerberecht

» Fraunhofer Institut prüft Aufstelleraussagen «

Hallo gmg,
da Dir, wie es scheint, die Auswertung vom Fraunhofer Institut vorliegt, bitte ich Dich um Aufklärung:

[b]§ 12 (2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro [color=red]je Stunde [/color]als Kasseninhalt verbleibt, ……[/b]

Folgende Fragen sollte eigentlich bereits durch die SpielV beantwortet werden, jetzt fühlt sich wohl die SCHMIDTGRUPPE über das Fraunhofer Institut dazu bewogen:

Wann genau fängt diese [b][color=red]Stunde [/color][/b]an und wann genau hört sie auf bzw. wird unterbrochen?
Läuft die Zeitmessung auch dann, wenn auf dem Punktedisplay noch ein oder zwei „Rest-Punkt“ (1-2 € Cent) steht, das Gerät aber garnicht bespielt wird?

 Kopfkratz   Was hat die Größe eines Betriebs damit zu tun, wie aufwendig die Verarbeitung der Papierausdrucke ist? Der Aufwand sollte im Verhältnis zur Größe immer identisch sein! Deine Schlussfolgerung, dass Großbetriebe nur dann zu Händeln sind wenn sie vernetzt sind, ist daher kein Argument!



Gepostet am 09.02.2009 um 07:36 von:
Benutzer: jasper
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