Forum-Gewerberecht

» Abgrenzung Kiosk- zum Café-Betrieb «

    Cafe´und Kiosk Rätsler.

Weder Cafe´noch Kiosk sind gaststättenrechtlich zu beachtende Betriebsarten. Beide wären im wesentlichen durch den Absatz der gleichen Produkte gekennzeichnet. Gewerberechtlich ist ohnehin nur der Ausschank von alkoholischen Getränken genehmigungsbedürftig.

Das Problem ist hier offenbar aus dem Baurecht entstanden. Irgendein superschlauer Baurechtsverdreher hat hier etwas festgesetzt, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Offensichtlich wurde angenommen, dass sich beide Betriebsarten durch die Auswirkungen auf die Umgebung (BauNutzV) unterscheiden.

Vielleicht wird vorausgesetzt, ein Kiosk sei hauptsächlich ein Einzelhandel der nebenbei Getränke abgibt und nur während der Ladenöffnungszeiten betrieben wird. Dann würde zur Nachtzeit keine Belästigung auftreten. Dass der Ladenschluss in verschiedenen Bundesländern ganz aufgehoben wurde, war zum Zeitpunkt der Genehmigung entweder noch keine Rechtslage oder der Baurechtler hat dies nicht gemerkt.

Die Bezeichnung Cafe´ deutet darauf hin, dass hier wohl die Einnahme von Kaffee und Konditorprodukten durch ein bestimmtes Publikum (Rentnerinnen, Müttern mit Kindern und andere Menschen die nicht von Arbeit, sondern von den Zinsen oder Transferleistungen leben) im Vordergrund steht. Auch ein solcher Betrieb wird normalerweise nur bis etwa 20:00 Uhr betrieben, dann dann muss die Klientel sich vom Dauerratschen erholen.

Ob es sich diese obigen Betriebscharakteristiken tatsächlich unterscheiden und ob es eine Rolle spielt den Kaffee oder das Bier in einem Kiosk oder im Cafe´zu trinken erschließt sich wohl nur dem Baurechtler.

Das Problem ist daher von demjenigen zu lösen, der für die auslegungsbedürftige Genehmigung verantwortlich ist. Jeder sollte die Suppe auslöffeln die er sich sebst eingebrockt hat und diese nicht anderen vorsetzen.

Mit Gaststättenrecht hat die Sachlage jedenfalls nichts zu tun.

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Gepostet am 05.02.2009 um 13:33 von:
Benutzer: Ingolstadt
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