Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagung wegen fehlender Gaststättenerlaubnis «

Hallo OrDnUnGsAnDy,

der letzte Beitrag war wohl die treffende Essenz unserer Diskussion. Sofern der Sachverhalt nicht mehr hergibt als hier mitgeteilt wurde, dürfte dies der rote Faden für eine Musterlösung sein, woran sich der Themenstarter orientieren kann. Nur die abschließende Anmerkung mit der Unterscheidung zwischen formeller und materieller Rechtswidrigkeit hinsichtlich des Gewerbetreibenden habe ich nicht verstanden. Diese Begriffe kenne ich nur im Zusammenhang mit dem Erlass von VAs. War mit der "formellen" evtl. die "andauernde" Rechtswidrigkeit gemeint?

Viele Grüße
Jürgen Rixinger



Gepostet am 05.02.2009 um 07:22 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=32651#post32651


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