Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagung wegen fehlender Gaststättenerlaubnis «

Oh ja, § 15 Abs.2 GewO sicherlich auch erwähnenswert, hatte ich vergessen. Allerdings nur relevant hinsichtlich des erlaubnispflichtigen Teils und wegen seiner begrenzten Wirkung eher nachrangig zu § 35 Abs.1 GewO anzuwenden (wobei die Vorschriften nicht in Konkurrenz stehen).

Viele Grüße vom Neckar    
Jürgen Rixinger



Gepostet am 04.02.2009 um 14:40 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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