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» Gewerbeuntersagung wegen fehlender Gaststättenerlaubnis «

 Moin  

Denkbar wäre aber auch § 15 Abs 2 GewO zu prüfen.    

Dieses: "hiermit verbieten wir ihnen jede weitere ausübung ihrer tätigkeit" spricht imho dafür.

Der Milchbarbetreiber betreibt nebenher eine Gaststätte ohne Erlaubnis.

Oder war das Thema der Klausur § 35 Gewerbeordnung?


Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Gepostet am 04.02.2009 um 09:24 von:
Benutzer: Abraham
Der Original-Beitrag :
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