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» Urteil: Nichtbeachtung SpielV = Wettbewerbsverstoß «

Hallo! ..... und ein ganz besonders freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Soeben wurde mir auf meinen Wunsch hin das bereits an anderer Stelle angesprochen Urteil des Landgerichts Osnabrück vom Kollegen M. aus S. übermittelt, in dem ein Spielhallenbetreiber, der sich nicht an die neue SpielV halten wollte, unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 25.000,00 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen namentlich genannte Fun-Games in seiner Spielhalle weiter zu betreiben.

In diesem Urteil setzt sich das Landgericht auch mit den Systemen "BIG-Cash und Jackpotsystemen auseinander und bestätigt die hier vertretene Rechtsauffassung, dass diese nicht mehr zulässig sind. Quasi wird zudem auch das, was der Kollege aus Ingolstadt zum Thema § 6 a SpielV so wunderschön ausgeführt hat, bestätigt. Für seine Abhandlungen also nochmals  Respekt  ,     und  Danke  !

Mehr dazu und das Urteil ab dem späten Abend im geschlossenen Bereich.



Gepostet am 14.03.2006 um 12:52 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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