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Hallo jasper,
Gruß an alle,

bevor die Diskussion zum Thema richtig in Schwung kommt,
vielleicht etwas Theorie, damit wir uns alle auf einer gemeinsamen Gesprächsgrundlage treffen.

Vorab die Satzung der PTB, wegen des Grundverständnisses, welche Aufgabenzuweisung vorliegt:

[URL]http://www.ptb.de/de/satzung/satzung_d.pdf[/URL]

Dann gibt es in einer Behörde eine Geschäftsordnung und Dienstanweisung zu eigentlich jedem Belang.

z.B.:
[URL]http://www.ptb.de/de/org/pst/pst2/data/qmh_ptb_kap4_v03e.pdf[/URL]

Wer, wem, zu welchem Thema, in welcher Form antworten darf, ist wiederum, s.o., an bestimmte Formen gebunden.
Es ist z.B. festgelegt wer und in welcher Form unterschriftsbefugt ist.
- Daher ist oft nachlesbar "in Vertretung" oder "im Auftrag". -
Ein Behördenmitarbeiter dürfte z.B. Behördenbriefpapier nicht zum "Selbstzweck" nutzen, um seinen
persönlichen Belangen äußerlich mehr "Gewicht" verleihen zu wollen, sondern es muss ein "Vorgang" geschaffen sein,
welcher für die Behörde erfolgte. Daher wird man z.B. auch immer ein "Zeichen", Aktenzeichen, Vorgangsnummer etc. finden.

z.B.:
[URL]http://www.dkd.eu/dokumente/Allgemeines/organisationserlass.pdf[/URL]

Abläufe in Behörden sind immer prüfbar, bzw. werden durch bestimmte Stellen, welche unabhängig in Ihrer Arbeit sind, geprüft.
Diese Prüfung erfolgt jedoch nicht aus Selbstzweck, sondern nach "Auftragslage" bzw. "Anlasslage".

Bestimmte Vorgänge z.B. im Vergabewesen in der PtB wurden z.B. durch den Bundesrechnungshof geprüft.

z.B.:
[URL]http://www.bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahre
sberichte/bemerkungen-2003.pdf[/URL]

Andere "Vorgänge", d.h. z.B. Außendarstellung von Mitarbeitern einer Behörde werden durch bestimmte Beauftragte / Stellen in einer behörde kontrolliert / hinterfragt.

Beschwerden z.B. an das Beschwerdemanagement oder in speziellen Fragen

z.B.:
[URL]http://www.ptb.de/de/org/z/z13/_index.htm[/URL]

D.h., wenn z.B. bestimmte Zusammenhänge öffentlich werden, wie oben von r2d2 eingestellt
und weitere, wie z.B. Vorteile in Form von vorranigem Informationsfluß an bestimmte Personen, siehe Verteiler der mail zur Masterarbeit oder spezielle Einladungen / Reisetätigkeiten,
welche nicht zu den originären Aufgaben, siehe Satzung und Orgaplan, gehören, dann müsste die
Stelle laut Orgaplan informiert werden, die den Sachverhalt entsprechend aufklären kann.

Denn eins muss, so sehe ich es persönlich, immer oberste Priorität haben.
Das Vertrauen des Bürgers in die Behörde darf nicht leiden.


Gruß
Meike



Gepostet am 25.01.2009 um 08:43 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=32363#post32363


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