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» Führungszeugnis und GZR-Auskunft aushändigen? «

Schnelle - daher oberflächliche - Antwort.

Die Einsicht zumindest im FZ ist im BZRG geregelt. Wenn das schon streng geregelt ist, kommt eine Aushändigung schon garnicht in Frage, zumal es um ein FZ für Behörden geht, da sagt der name und der Zweck schon alles. Beim GZR täte ich mir da schwerer, aber vielleicht meldte sich ja noch ein kompetenterer Kollege(in).

Gruß aus Wetzlar
   
Frank Schuster



Gepostet am 23.01.2009 um 10:41 von:
Benutzer: Civil Servant
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