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» Führungszeugnis und GZR-Auskunft aushändigen? «

Einen sonnigen Tag allerseits ...

ich hätte da mal eine Frage in diese Runde.
Ein Gewerbetreibender musste aufgrund § 38 GewO ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem GZR beantragen.

Nun fragt dieser, ob er, wenn die Unterlagen da sind, eine Kopie davon erhalten könne oder noch besser ich mir eine Kopie für meine Unterlagen ziehe und ihm das Original aushändigen würde.

Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Unterlagen nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den diese angefordert wurden und deshalb beides nicht möglich ist.

Aber wenn man so eine Antwort gibt kommt garantiert die Frage "wo steht denn, das mann keine Kopei aushändigen darf?"

Wie handhabt Ihr denn das?

Schöne Grüße aus Ahrensfelde und schon jetzt vielen Dank für die Antworten.



Gepostet am 23.01.2009 um 10:16 von:
Benutzer: K.Eckhof
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=32321#post32321


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