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Hallo Kollege,

wie wäre es mit einer Bescheinigung der Botschaft? Ich denke, ein Führungszeugnis mit Übersetzung wäre zu hart (je nach Tätigkeit), aber eine Bescheinigung der litauischen Botschaft müßte ausreichend sein.

Schöne Grüße aus Kierspe (Sauerland)

Axel Boshamer



Gepostet am 15.07.2005 um 08:11 von:
Benutzer: Boshamer
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