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Hi aus Herzogenrath,

wir liegen unmittelbar an der niederländischen Grenze.

Reisegewerbekarte für NL-Bürger mache ich genau so wie Kollege Steinmetz, ist m.E. auch richtig.

Landmann/Rohmer GewO § 55 Rd.Nr. 16 "Lediglich Bürger der anderen EU-Staaten sind aufgrund der Art. 46 und 47 EG-Vertrag praktisch den Deutschen gleichgestellt. Sie bedürfen aber bei einer reisegewerblichen Tätigkeit in Deutschland auch einer deutschen Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte. ......."

Gruß aus Eurode

Hartmut Fries



Gepostet am 14.03.2006 um 08:36 von:
Benutzer: Hartmut Fries
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