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jo, hier sind es ca. 30 km bis zur Grenze.
Klar Eu-Recht, jeder Niederlände darf hier auch tätig sein, aber im Rahmen der GewO (Ausnahmen im Reisegewerbe sind mir nicht bekannt). Also kann jeder Niederländer hier eine RGK beantragen, muss mir dann von seinem Wohnsitz ein steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Verklaring vom Belastingdienst) sowie ein Verklaring Omtrend het gedrag (vergleichbar einem Führungszeugnis) einreichen, ich beteilige noch mal eben die Polizei und schwupp, hat der seine RGK (sofern nichts gegen ihn/ihr vorliegt).
Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren, wer etwas weiß, sage Bescheid.



Gepostet am 14.03.2006 um 08:21 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
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