Forum-Gewerberecht

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Hallo und Guten Morgen aus Neuss,

bei uns vermarkten sowohl der Karnevalsausschuss, wie auch der Bürgerschützenverein die Stände am Zugweg.

Eine Festsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die beiden Organisationen erhalten lediglich (wie in Ingolstadt) für diese Bereiche die Sondernutzungserlaubnis nach Straßen- und Wegegesetz. Somit können sie über die Flächen verfügen. Klappt prima.

Jürgen Schmitz



Gepostet am 14.03.2006 um 08:12 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3217#post3217


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