Forum-Gewerberecht

» Bingo Gewinnübergabe «

Wir machens wie die Kollegin Thien und versuchen immer schon vorher über den Gastwirt herauszubekommen, wer hinter der Sache steckt.    

Wenn man dann bei der entsprechenden Fa. anruft und seinen Besuch ankündigt, wird die Veranstaltung meistens abgesagt (oder woanders hin verlegt).    

Und wenn Sie nicht abgesagt werden sollte, gibt's dann halt eine Heimsuchung, die meistens mit einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung endet.    

Ansonsten: schönen Tach noch aussem Sauerland und viel Spass bei der    



Gepostet am 14.03.2006 um 07:28 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
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