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Hallo! ,,,,,, und ein freundliches, wenn auch spätes
aus Cloppenburg!
Muss nicht, kann aber!
Vermittlung von Reisen, kein anzeigepflichtiges Wanderlager!
Da aber in aller Regel dort auch Töpfe, Betten, Decken, Q10-Produkte und was weiss ich nicht alles angeboten und "verkloppt" werden, ist auf jeden Fall eine Kontrolle, am besten durch "verdeckte Ermittlter" sinnvoll. Denn bei einer Kontrolle im Vorfeld wird man sagen: Wir bieten doch nur Reisen an.
Klar kann man dann die RGK kontrollieren, aber wenn man dann noch sagt: reine Info-Veranstaltung, nix wird angeboten steht man wieder so da:
Dann schon lieber: schicke Kontrolle so gegen Ende des zweiten Drittels der Veranstaltung mit Befragung von Zeugen, Sicherstellung von evtl. Kaufverträgen usw. zur Freude des Veranstalters und der Besucher.
Und wenn man dann noch dem Sachbearbeiter bei der zuständigen Wohnsitzbehörde mitteilt, dass man selbst ein Owi-Verfahren durchführen möchte (denn so kommt auch der Anwalt mal in Deutschland rum), hierfür aber die vorhandene Akte einsehen möchte damit der Spaß für den Kämmerer u. U. noch größer wird, ist die Freude auf allen Seiten, nicht nur bei dem freundlichen Seniorenfachberater kaum auszuhalten.
Gepostet am 13.03.2006 um 22:26 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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