Forum-Gewerberecht

» Arbeitsrecht: Soziale Gründe - Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn «

NTV berichtete am 12.01.2009:

Eine höhere Bezahlung älterer Arbeitnehmer stellt keine Diskriminierung der jüngeren Kollegen dar. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Marburg -[b]Az.: 2 Ca 183/08-.[/b] Demnach rechtfertigt sich eine bessere Bezahlung älterer Kollegen durch ihre höhere Lebens- und Berufserfahrung und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen.
 
In dem Fall wurde ein 31-jähriger Beschäftigter im öffentlichen Dienst durch ein Versehen wie ein 45-jähriger Angestellter bezahlt und erhielt so rund 170 Euro monatlich mehr als üblich. Als der Fehler entdeckt wurde, forderte das Land die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge. Der Angestellte klagte dagegen, weil er sich aufgrund seines Alters diskriminiert fühlte.
 
Die Richter entschieden jedoch zugunsten des Arbeitgebers. Zwar stelle es eine Diskriminierung dar, dass ein älterer Arbeitnehmer für die gleiche Arbeitsleistung ein höheres Gehalt bezieht als ein jüngerer. Die unterschiedliche Behandlung sei aber angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. Der Arbeitgeber wolle so die größere Erfahrung der älteren Mitarbeiter honorieren. Hinzu kämen soziale Gründe, da in der Regel ältere Mitarbeiter Familie und damit höhere Kosten hätten.

Gefunden unter: [url=http://www.n-tv.de/1083836.html]http://www.n-tv.de/1083836.html[/url]



Gepostet am 12.01.2009 um 17:03 von:
Benutzer: anders
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=32016#post32016


Beitrags-Print by Breuer76