Forum-Gewerberecht

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Liebe Kollegin,

eine Festsetzung der Veranstaltung nach Titel IV GewO scheidet aus, da ein Faschingsumzug keine Verkaufsveranstaltung ist. Die Veranstaltungstypen des Titel IV dienen immer, zumindest überwiegend, dem Absatz von Waren.

Der Verkauf von Speisen und Getränken unterliegt dem GastG, nicht dem Titel IV. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist immer der Veranstaltung untergeordnet, nicht der Hauptzweck (siehe § 68 a GewO).

Die Verkäufer von sonstigen Waren betreiben ein Reisegewerbe. Hier kann auch eine einmalige Genehmigung nach § 55 a Abs. 1 Nr. 1 erteilt werden. § 55 a Abs. 2 kann nur auf Verkaufsveranstaltungen angewandt werden.

Um die "fliegenden Händler" abzukassieren, muss sich der Zugausschuss etwas anderes einfallen lassen. Denkbar wäre, sich eine Sondernutzungserlaubnis für die gesamte Zugstrecke erteilen zu lassen. Der Zugausschuss wäre dann Besitzer der Flächen und könnte für die Benutzung des Besitzes ein privatrechtliches Entgelt verlangen. Ansonsten stünde die Sondernutzungsgebühr der Stadt als Straßenbaulastträger zu. Rechtsgrundlage für Sondernutzungen ist das landesrechtliche Straßen- und Wegerecht.

Die Anbieter von Lebensmitteln könnten differenziert betrachtet werden. Da eine Gaststättenerlaubnis für die Abgabe zubereiteter Speisen erforderlich ist, wäre der Brezenverkauf dem Reisegewerbe zuzuordnen, da die Breze nicht zubereitet wird. Hunger!  

Würstl werden warmgemacht, also zubereitet.  GastG   Da diese in einem gewissen räumlichen Zusammenhang mit dem Verkauf (auf dem Veranstaltungsgelände) verspeist werden, liegt ein Gaststättengewerbe vor. Eine Erlaubnis ist aber nur für Alkoholausschank erforderlich, ansonsten gilt § 13 Abs. 1 GastG.

Ein Sonderfall wären herumgehende Würstlverkäufer, da deren Betrieb nicht während der Veranstaltung ortsfest ist (§ 1 Abs. 2 GastG). Diese fallen dann wieder unter § 55 c Abs. 1 Nr. 1 GewO

Diese kleinen, aber feinen Unterschiede den Anbietern klar zu machen, bleibt Ihrem Willen und Geschick überlassen.  Weißnicht   Aber vielleicht ist bis zum nächsten Fasching wieder alles anders! Wand  

 Have Fun   Ich mache jetzt  Feierabend    Bye!  



Gepostet am 13.03.2006 um 17:10 von:
Benutzer: Ingolstadt
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