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Hallo aus Oberursel,
mich würde mal interessieren, wie in anderen Städten, in denen ein Faschingsumzug stattfindet, die Vergabe der Standplätze für die Standbetreiber (meist nur Speisen und Getränke) entlang der Zugstrecke organisiert wird.
Bei uns möchte der Zugausschuss, der auch Veranstalter unseres Faschingsumzuges ist, von seiner Veranstaltung profitieren und Einfluss auf die Vergabe der Standbetreiber haben und möglicherweise auch eine Gebühr von den zahlreichen Würstchen-, Brezel-, Getränkehändlern verlangen. Er dachte an eine Festsetzung nach der GewO. M. E. liegen die Voraussetzungen für eine Festsetzung jedoch nicht vor, so dass diese Möglichkeit ausscheidet.
Wie wird das in anderen Kommunen gehandhabt?
Werden für Brezelverkäufer, die mit einem Korb entlang der Zugstrecke ihre Brezeln verkaufen, Erlaubnisse in irgendeiner Form erteilt? (evtl. § 55a GewO)?
Gruß
Birgit Mrugalla



Gepostet am 13.03.2006 um 16:31 von:
Benutzer: Birgit Mrugalla
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