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Hallo Rudi,

zur Frage der Rückwirkungsfreiheit gibt es bereits mit Schreiben vom 03.08.1998
eine Stellungnahme der PTB.

Diese Stellungnahme ging an den VDAI e.V., DAGV e.V. und den BA e.V.

Darin hieß es:

"Rückwirkungsfreiheit bedeutet, daß über vorhandene Schnittstellen keine Einwirkungsmöglichkeit von außen
auf spielwichtige Teile bestehen dürfen.....
Der Vollständigkeit halber wiederholen wir unseren Standpunkt, daß zu den spielwichtigen Teilen eines Spielgerätes
sowohl Spielsystembausteine als auch Geldein- und ausgabebauteile gehören."


Gruß
Meike



Gepostet am 02.01.2009 um 20:54 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31830#post31830


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