Forum-Gewerberecht

» Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl. «

1. Eine Abfrage von Daten darf ausschließlich über eine bundesbehörtliche geprüfte und zugelassene „NORM-Schnittstelle“ erfolgen. Es darf keine weitere [I]Schnittstelle [/I]geben.

2. Eine Vernetzung ist nicht erlaubt, es sei den, es ist technisch nachweisbar und jederzeit vor Ort überprüfbar, dass ein Datentransfer ausschließlich nur in eine Richtung, also vom Gerät zum Rechner über eine bundesbehörtliche geprüfte und zugelassene „NORM-Schnittstelle“ erfolgt.

3. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und nachgewiesenermaßen gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.

4. Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart jederzeit vor Ort überprüft werden kann.



Gepostet am 02.01.2009 um 18:07 von:
Benutzer: jasper
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