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Hi aus Herzogenrath,

mir liegt ein Schreiben an einen Herzogenrath Bürger von einer Bingo-Ziehungsaufsicht Frau Mxxxxx Axxxxx vor, die damit wirbt, dass er einen Barpreis (250,00 €) gewonnen hat. Er hat an keiner Rubbellosaktion teilgenommen, wo seine Anschrift benötigt würde.
Preisübergabe in einem H'rath Restaurant mit Gewinnübergabeshow, Sektempfang und Fresschen, Präsentkorb etc., Paare und Ehepaare erhalten zusätzlich kostenlos Bademäntel und Bettwäsche.
Der Gewinn würde bar ausgezahlt.

Natürlich keine Anschrift und Tel. Nr. auf dem Schreiben. Im Kleingedruckten ist von einem Kostenbeitrag 2,00 € die Rede.

Ist so eine Verfahrensweise bei Euch schon mal aufgetaucht  verwirrt  

Wenn die sonst nichts verkaufen oder anbieten kann ich m.E. nur ein Verfahren wegen fehlender Namensangabe im Schriftverkehr nach § 15b Abs. 1 GewO einleiten.

Auf jeden Fall werde ich mir die Veranstaltung anschauen.

Gruß
Hartmut Fries



Gepostet am 13.03.2006 um 14:36 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3182#post3182


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