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Wer in Deutschland im (relaubnispflichtigen) Reisegewerbe tätig ist, benötigt eine Reisegewerbekarte nach der GewO - die niederländische "Karte" reicht da nicht aus.



Gepostet am 13.03.2006 um 14:36 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3181#post3181


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