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9. Januar 2007: Informationen und Klarstellungen

Chipkarten und Vernetzung von Spielgeräten!

"Spielhallenvernetzungen sind nicht Bestandteil von Spielgeräten und unterliegen damit nicht der Bauartzulassung. Schnittstellen zu Spielgeräten, über die eine Vernetzung hergestellt werden kann, unterliegen wie Chipkarten [COLOR=blue]dem Verbot der unerlaubten Rückwirkung[/COLOR]. Es gelten ebenfalls die oben angeführten Punkte der Technischen Richtlinie."

"Für ein generelles Verbot von Chipkarten und Spielhallenvernetzungen enthält die Spielverordnung keine Grundlage."

Jo verboten........ aber nicht generell..........

Also doch erlaubt, wenn es nicht zum Bestandteil von Spielgeräten gehört und nicht zur Bauartzulassung! Dann darf sich das auch keiner Anschauen oder etwas Prüfen oder?



Gepostet am 30.12.2008 um 02:29 von:
Benutzer: novocheatr
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31727#post31727


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