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Hallo nach Frankenthal,
wennn der Laden zu war und der Verkauf auf dem festgesetzten Platz der Veranstaltung war, warum nicht.
Nur kein Verkauf im Laden, das wäre zumindest in Thüringen ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz.
Gepostet am 29.12.2008 um 14:02 von:
Benutzer: ve-ru
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