Forum-Gewerberecht

» Konzessionen und Vereine etc. «

Vereine sind aus gewerbe- und gaststättenrechtlicher Sicht immer ein wenig problematisch. Der geschilderte Sachverhalt lässt auch einige Fragen offen:

1. Jugendcafe --> Wer betreibt das Cafe (eingetragener Verein, Einzelperson, ev. eine Gruppe von Jugendlichen, die dann möglicherweise als GbR anzusehen wären)

2. keine Gewinnerzielungsabsicht --> woran ist das zu erkennen?

3. Wie stellt sich das Cafe nach außen dar? (Werbung, Eintragung im Telefonbuch, Getränkekarte, ausgehängte Öffnungszeiten etc.)

Knackpunkt dürfte hier die Gewinnerzielungsabsicht sein, wenn diese (amtlicherseits bestätigt) fehlt, ist die Anwendung des Gewerbe- und des Gaststättenrechts m. E. ausgeschlossen. Dann nur noch Baurecht, Hygiene etc.)

In unserer Gegend greift sehr oft bei solchen Konstellationen der § 23 GastG, wenn der Alkoholausschank im Rahmen der Vereinstätigkeit erfolgt, z. B. auf Kegelbahnen, Fußballplätzen (während der sportlichen Veranstaltung) etc.

Es gibt dazu aber sehr unterschiedliche Auffassungen, weshalb ich mir über dieses Thema ebenfalls eine rege Diskussion wünschen würde.



Gepostet am 14.07.2005 um 15:29 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=317#post317


Beitrags-Print by Breuer76