Forum-Gewerberecht
» Eigenbetrieb Anzeige nach§ 14 GewO ?? «
Liebe Frau Bresgen,
was kann man hierauf, kurz nach dem Internationalen Frauentag antworten?
Auch ich habe wohl den gleichen Programmfehler wie unsere Kunden, die hinter Beamten immer Männer vermuten. Sie glauben die richtigen Auskünfte meiner Kolleginnen oft auch nur dann, wenn sie von mir als Mann bestätigt werden. Dabei unterscheidet sich die männliche nicht von der weiblichen Kundschaft.
Ich werde mich daher künftig nicht nur auf den Beitrag konzentrieren und den fett gedruckten Namen lesen, sondern bei geschlechtsneutralen Namen auch noch auf die Frau - Mann Anzeige achten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen wenigstens mit dem Beitrag weiterhelfen und widme mich demütig wieder dem Entwurf meines Bescheides für Auflagen in Spielhallen.
für die Annahme der Entschuldigung.
Gepostet am 13.03.2006 um 12:14 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
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