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» Eigenbetrieb Anzeige nach§ 14 GewO ?? «

Lieber Kollege,

es kommt hier sicher darauf an, welche Aufgabe die Schlosserei etc. haben. So lange diese Betriebsteile des Eigenbetriebes überwiegend interne Aufgaben erfüllen bleibt die Tätigkeit öffentlicher Dienst, wenn es nur darum geht, überschüssige Kapazitäten zu nutzen und so das Defizit des Betriebes zu verringern oder nur - im Bezug auf den gesamten Betrieb - geringe Überschüsse zu erzielen.

Es kommt daher auf die Größe des Eigenbetriebes, der jeweiligen Betriebsteile und deren Aufgabenstellung an. Im Augenblick dürften die meisten Eigenbetriebe oder kommunalen Unternehmen, auch in privatrechtlicher Rechtsform, noch keinen Gewerbebetrieb darstellen. Die Entwicklung ist aber erst am Anfang.

Nähere Hinweise zur Berurteilung finden sich in den Kommentaren.



Gepostet am 13.03.2006 um 11:57 von:
Benutzer: Ingolstadt
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