Forum-Gewerberecht

» Eigenbetrieb Anzeige nach§ 14 GewO ?? «

[quote][i]Original von Ingolstadt[/i]
Liebe Kollegin,

die Tätigkeit des öffentlichen Dienstes ist kein Gewerbe, soweit Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllt werden. Dies wären z.b. Straßenunterhalt und Reinigung, Wasserversorgung, Kanal, Krankenhäuser etc. Ziel des Eigenbetriebs ist die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe.[/quote]

Lieber Kollege,

da stimme ich Ihnen ja durchaus zu.

Die Kollegin Ela sprach aber von Schlosserei, Schreinerei, KfZ-Werkstatt dieses Eigenbetriebes, die Leistungen an Dritte gegen Entgelt anbieten.

Das sehe ich aber doch eher als Gewerbe an. Das hat doch nichts mehr mit Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge zu tun.

Oder sehe ich das falsch ?  Kopfkratz  

Großes Grübeln aus Euskirchen



Gepostet am 13.03.2006 um 11:46 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3155#post3155


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