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» Änderung d. Geschäftsführung GmbH «

Ergänzen möchte ich auch noch Folgendes:
Die Bestellung des Geschäftsführers hat im Zweifelsfall keinen Satzungscharakter, auch wenn sie im Gesellschaftsvertrag erfolgt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gesellschaftsvertrag die Bestellung mit Satzungskraft ausstattet (vgl. Baumbach / Hueck, GmbHG, § 6 Rn. 14).

(Mir ist aber in meiner gewerberechtlichen Praxis noch keine GmbH begegnet, bei der die Bestellung des Geschäftsführers unmittelbar im Gesellschaftsvertrag erfolgte.)



Gepostet am 18.12.2008 um 17:08 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31532#post31532


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