Forum-Gewerberecht

» Eigenbetrieb Anzeige nach§ 14 GewO ?? «

Liebe Kollegin,

die Tätigkeit des öffentlichen Dienstes ist kein Gewerbe, soweit Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllt werden. Dies wären z.b. Straßenunterhalt und Reinigung, Wasserversorgung, Kanal, Krankenhäuser etc. Ziel des Eigenbetriebs ist die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe. Sollten bei Erfüllung dieser Aufgabe auch Gewinne (naturgemäß nur in geringem Ausmaß) anfallen, sind diese ein Nebenergebnis der Aufgabenerfüllung. Die Gewinnerzielung ist damit nicht der Grund für die Existenz des Nebenbetriebes.

Ein kommunaler Nebenbetrieb ist wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht kein Gewerbe.

Nähere Ausführungen hierzu z.B. im Kommentar Fuhr, Rand Nr. 57 ff zu § 1 GewO. Ähnliche Ausführungen finden sich sicher auch im Landmann-Rohmer zu § 1 GewO - Gewerbebegriff.



Gepostet am 13.03.2006 um 11:29 von:
Benutzer: Ingolstadt
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