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» Änderung d. Geschäftsführung GmbH «

Hallo!

Warum steht dann im § 54 Abs. 3 GmbHG, dass die Abänderung des Gesellschaftervertrages keine rechtliche Wirkung hat, bevor sie in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft eingetragen ist?

Schöne Feiertage wünscht
VoPi aus der grünen Stadt am See.



Gepostet am 18.12.2008 um 14:41 von:
Benutzer: VoPi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31515#post31515


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